Austauschvertrage mit Drittbeteiligung Thomas Raab
Die Vertragsrechtsordnung des BGB geht von der Zweierbeziehung zwischen Schuldner und Glaubiger als Grundmodell aus. In der heutigen arbeitsteiligen Wirtschaft kommt es jedoch immer haufiger vor, dass mehrere Vertragsbeziehungen zumindest wirtschaftlich miteinander verknupft werden, indem der Schuldner sich zur Erbringung seiner Leistungen einer anderen Person, typischerweise eines anderen Unternehmens, bedient. Hierbei ensteht ein Leistungsdreieck, dem mindestens zwei Vertragsbeziehungen zugrunde liegen: das Vertragsverhaltnis zwischen dem Schuldner und seinem Glaubiger (Leistungsempfanger) sowie jenes zwischen dem Schuldner und dem Leistungserbringer.Thomas Raab untersucht, ob und inwieweit sich die Beteiligung Dritter in den einzelnen Vertragsverhaltnissen auf die rechtliche Beurteilung von Leistungsstoerungen und Erfullung auswirkt. Ausgehend von den Gestaltungen der Anweisung und des Vertrags zugunsten Dritter analysiert er die Strukturen des Leistungsdreiecks und der beiden zugrunde liegenden Rechtsverhaltnisse, des Valutaverhaltnisses und des Deckungsverhaltnisses. Die Drittbeteiligung ordnet er in die bekannten Rechtsfiguren ein. Anschliessend behandelt er die Probleme von Leistungsstoerungen und Erfullung fur die Anweisung und den ermachtigenden Vertrag zugunsten Dritter. Die zahlreichen Streitfragen klart er erst fur die normale Zweierbeziehung und anschliessend fur die spezifische Gestaltung des Leistungsdreiecks. Ausserdem untersucht er die Probleme beim berechtigenden Vertrag zugunsten Dritter. Im Mittelpunkt steht dabei die Rechtsstellung des Dritten.